Erklärung der Begriffe:
| Person: | Natürliche Person i. S. des BGB. |
| Benutzer: | Im Sinne dieser Ordnung eine beim Netzwerkteam gemeldete Person mit Berechtigung das Wohnheimnetz des Steinweg 20 zu nutzen. |
| Bewohner: | Eine Person mit Mietvertrag für den Steinweg 20, Emden. Dadurch wird die Wohnberechtigung für den Steinweg 20 nachgewiesen. |
| FHOOW: | Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven |
§1 Geltungsbereich
Räumlich gilt diese Ordnung für das Wohnheimnetz des Steinweg 20. Es umfasst die Hardwareinstallationen einschließlich der in der FHOOW eingebauten Komponenten, die sich im Eigentum des Studentenwerk Oldenburg befinden und zum Betrieb dieses Netzes nötig sind und die vom Netzwerkteam bereitgestellt werden, sowie alle an diesem Netz angeschlossenen Peripheriegeräte. Rechtlich findet diese Ordnung Anwendung auf alle Personen, die Zugang zu diesem Netz haben, sowie die von den Benutzern angeschlossenen EDV-Anlagen/Peripherien gleich welcher Art, die mittelbar und/oder unmittelbar zur Benutzung und Weiterverarbeitung von Daten dienen, die mit Hilfe des Netzes erlangt wurden und/oder verbreitet werden.
§2 Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen können nur immatrikulierte Studenten der FHOOW Emden, die Bewohner des Studentenwohnheimes im Steinweg 20 sind. Der Bewohner muss schriftlich die Teilnahme am Wohnheimnetz beim Netzwerkteam beantragen. Grundsätzlich wird kein Bewohner von der Teilnahmeberechtigung ausgeschlossen, es sei denn, dass der Antragsteller aufgrund dieser Ordnung durch Verstoß gegen nachfolgende Paragraphen oder vom Netzwerkteam aufgrund der Ordnung oder durch Verlust/Sperrung des Rechenzentrumzuganges von der Nutzung des Wohnheimnetzes ausgeschlossen wurde.
§3 Administration
Die Bewohner des Studentenwohnheimes Steinweg 20 wählen am Anfang jedes Semesters einen Netzwerkbeauftragten in den Heimrat. Zusätzlich wählen die Benutzer mindestens 2 Netzwerkadministratoren gemäß der Netzwerkteamordnung. Das Netzwerkteam behält sich das Recht vor, den Datenverkehr der Benutzer zu beschränken, wenn dies erforderlich ist.
§4 Nutzungsbeitrag
Zum Erhalt und zur Modernisierung des Netzwerkes wird für den Zugang zum Wohnheimnetz pro Semester ein Nutzungsbeitrag gemäß der Finanzordnung erhoben. Mit diesem Beitrag erwirbt der Benutzer das Recht, die vorhanden Einrichtungen und Dienste des Steinwegnetzes zu nutzen. Ausgenommen sind hiervon die Einrichtungen, zu denen nur dem Netzwerkteam Zugang erlaubt ist. Näheres regelt die Netzwerkteamordnung.
§5 Gewährleistung
Kein Benutzer hat Anspruch auf ein funktionierendes Netzwerk. Die vom Netzwerkteam zur Verfügung gestellten Dienste sind verantwortungsvoll zu nutzen, wobei auch hier kein Anspruch auf diese Dienste besteht. Für die Sicherheit seines/er Rechner ist jeder Benutzer eigenverantwortlich. Eine Haftbarmachung des Netzwerkteams und/oder des Studentenwerk Oldenburg für Schäden, die durch die Benutzung des Netzwerkes entstehen, wird grundsätzlich ausgeschlossen.
§6 Missbrauch
Als Missbrauch gelten die im StGB und im Datenschutzgesetz im Rahmen eines LAN( Local Area Network ) mit Internetzugang gegebenen Fälle. Des weiteren gilt nachfolgend Aufgeführtes:
- Jeder unberechtigte Zugriff auf fremde Datenbestände und/oder auf fremde Rechner, einschließlich der Server und jede Art des Mithörens und/oder Speicherns von Datenübertragungen Dritter ist gemäß Datenschutzgesetz der BR Deutschland untersagt.
- Rechner dürfen nur mit den vom Netzwerkteam zugewiesenen Daten/Kennungen betrieben werden. Änderungen können nur durch das Netzwerkteam autorisiert werden.
- Mit den eigenen Tätigkeiten darf die Arbeit anderer Benutzer nicht beeinträchtigt werden. Die Hard- bzw. Software, die Störungen verursacht und/oder unberechtigten Zugriff auf andere Rechner ermöglicht, darf nicht im Netz verwendet werden.
- Vorsätzlich verursachte Beeinträchtigungen des Netzwerkbetriebes sind untersagt.
§7 Weitergabe an Dritte
Die Weitergabe des Netzanschlusses bzw. Schaffung von Zugangsmöglichkeiten und/oder Einwahlpunkten ( physikalisch und/oder durch Software) an Dritte (auch WG intern) ist nicht gestattet.
§8 Kommerzielle Nutzung
Eine kommerzielle Nutzung des Wohnheimnetzes ist untersagt.
§9 Ausschluss vom Netzwerk
Das Netzwerkteam behält sich das Recht vor, bei Missbrauch oder bei Gefährdung des Wohnheimnetzes den Anschluss unverzüglich und ohne Angabe von Gründen zu trennen. Bei Verstoß gegen diese Ordnung kann die betroffene Person von jeglicher Nutzung des Wohnheimnetz ausgeschlossen werden. Der Ausschluss geschieht unabhängig von eventuellen strafrechtlichen Verfolgungen. Das Netzwerkteam kann nicht regresspflichtig gemacht werden. Bei gegebenem Anlass ist das Netzwerkteam ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme verpflichtet, das Rechenzentrum der FHOOW Emden zu informieren und/oder eine Anzeige gegen die betreffende Person zu erstatten.
§10 Rechenzentrum der FHOOW
Das Rechenzentrum der FHOOW Emden ist berechtigt, den Netzverkehr zwischen dem Wohnheim Steinweg 20 und der FHOOW zu beobachten und ohne Angabe von Gründen die Verbindung zu unterbrechen.
§11 Externer Datenverkehr
Für den externen Datenverkehr, der durch die Funkverbindung zwischen der FHOOW und dem Wohnheim Steinweg 20 ermöglichen wird, gilt folgender Zusatz: Mit der Benutzung der Funkstrecke durch den Benutzer ist dieser zusätzlich an die jeweils gültige Benutzerordnung der FHOOW Emden gebunden. Diese hat im Zweifelsfall Vorrang vor der Ordnung des Wohnheims Steinweg 20.
§12 Datenerhebung
Das Netzwerkteam ist berechtigt, zu statistischen Zwecken und zur Überprüfung der Einhaltung dieser Ordnung Daten zu erheben. Dies umfasst folgende Punkte:
- Anlegen von Daten zur Überwachung der Funkverbindung (Kontrolle des Datenflusses).
- Aufzeichnung von Daten, die zur Identifizierung der internen IP-Adresse und der gewählten äußeren IP-Adresse dienen, einschließlich Datum, Uhrzeit und Verbindungsdauer.
- Jegliche Daten, die dem Netzwerkteam die Aufklärung von Missbrauch des Netzwerkes ermöglichen, soweit dieses nicht gegen gültige Gesetze verstößt.
§13 Weisungsbefugnis
Das Netzwerkteam ist gegenüber dem Benutzer weisungsbefugt. Dies umfasst die Konfiguration auf Software und Hardwarebasis, sofern dieses im Zusammenhang mit der Netzwerknutzung steht, um den Schutz sowie die Aufrechterhaltung des einwandfreien Betriebes des Netzes zu gewährleisten.
§14 Rechte und Pflichten des Netzwerkteams
Rechte und Pflichten des Netzwerkteams werden in der Netzwerkteamordnung beschrieben, die Bestandteil der Ordnung für das Wohnheimnetz Steinweg 20 ist.
§15 Änderungen der Ordnung für das Wohnheimnetz Steinweg 20
Änderungen dieser Ordnung sind nur durch die Vollversammlung der Bewohner des Steinweg 20 in Emden durch eine Zweidrittelmehrheit der Anwesenden der Vollversammlung, mindestens aber bei Anwesenheit von mindestens einem Drittel aller Bewohner des Steinweg 20 zulässig.
- Das Netzwerkteam kann Namen, insofern sich die Namen der Institutionen ändern, Textabschnitte und/oder Formulierungen, soweit dies das Verständnis betrifft, ohne Ermächtigung durch die Vollversammlung vornehmen, wenn der Sinn und die Bedeutung der Ordnung und deren Geltungsbereich unangetastet bleiben.
- Jede Änderung ist dem Studentenwerk Oldenburg und dem Rechenzentrum der FHOOW Emden unaufgefordert in schriftlicher Form auszuhändigen.
§16 Sonstiges
- Diese Ordnung ist jedem Benutzer vom Netzwerkteam auszuhändigen.
- Diese Ordnung ist beim Netzwerkteam zur Einsichtnahme auszulegen und dem Benutzer zu erklären.
- Ausnahmen von dieser Ordnung sind in der Netzwerkteamordnung zu erläutern und dem Benutzer ebenfalls auszuhändigen und zu erklären.
- Eingeschriebenen Studenten der FHOOW Emden mit Nutzungsberechtigung (aktiver Account in der FH) kann eine Nutzung erlaubt werden. Die Nutzung ist nur dann zulässig, wenn durch das Netzwerkteam im Mehrheitsentscheid eine Genehmigung erteilt wurde.