Struktur und Wahlverfahren
Das Netzwerkteam wird jedes Semester auf der Vollversammlung der Bewohner des Studentenwohnheimes Steinweg 20, auf Verlangen in geheimer Wahl, neu gewählt. Die Dauer zwischen zwei Vollversammlungen ist auch die Mitgliedszeit im Netzwerkteam. Dabei ist nicht die Beschlussfähigkeit der Vollversammlung maßgebend, sondern es müssen mindestens 50% der Nutzer des Wohnheimnetzes persönlich anwesend sein. Gewählt wird ein Mitglied des Heimrates als Netzwerkbeauftragter und mindestens zwei Netzwerkadministratoren, die insgesamt das Netzwerkteam repräsentieren und auch nach außen hin vertreten. Die Netzwerkteammitglieder werden durch die Nutzer des Wohnheimnetzes vorgeschlagen und durch einfache Mehrheit bestätigt. Als geeignete Personen, die gewählt werden können, sind nur Bewohner des Steinweg 20 anzusehen, die mindestens ein Semester das Netzwerkteam unterstützt haben.
Beschlussfähigkeit
Alle Entscheidungen, die das Netzwerkteam trifft, sind nur gültig, wenn sich eine 2/3 Mehrheit im Netzwerkteam findet. Entscheidungen, die nicht in Anwesenheit aller Netzwerkteammitglieder getroffen werden, sind nur vorläufig gültig, wenn keine Entscheidung des gesamten Netzwerkteams in vertretbarer Zeit herbeigeführt werden kann.
Nutzungsbeiträge und Anschlussgebühr
Die Höhe des Beitrages legt das Netzwerkteam gemäß der Finanzordnung mindestens zwei Monate vor Semesterbeginn fest und richtet sich dabei nach der Verhältnismäßigkeit des Beitrages und nicht nach dem Bedarf an Neuanschaffungen. Alle Beiträge müssen gegenüber den Nutzern sinnvoll gerechtfertigt werden können.
Anschaffungen
Neuanschaffungen für das Wohnheimnetz sind mehrheitlich im Netzwerkteam zu entscheiden und dann kostengünstigst unter Berücksichtigung qualitativer Gesichtspunkte zu beschaffen. Private Geräte von Nutzern können nach Ermessen des Netzwerkteams, soweit die Möglichkeit ohne Beeinträchtigung oder Gefährdung des Wohnheimnetzes besteht, in das Netz integriert werden, wenn der Nutzer die Integration wünscht.
Netzwerkteam
Die Mitglieder des Netzwerkteams bemühen sich um einen zuverlässigen Betrieb des Wohnheimnetzes. Sie sorgen für Neuanschaffungen, warten die Hard- und Software und führen die bei An- und Abmeldung von Nutzern notwendigen Arbeiten an den Einrichtungen des Netzwerkes durch. Eventuell anfallende Gebühren werden in der Finanzordnung festgelegt. Kann kein Netzwerkteam aus Mangel an freiwilligen Mitgliedern gebildet werden, ist das Wohnheimnetz außer Betrieb zu nehmen. Dies ist der Fall, wenn weniger als drei geeignete Personen das Netzwerkteam bilden.
Netzwerkbeauftragter
Der Netzwerkbeauftragte vertritt die Interessen des Netzwerkteams im Heimrat des Studentenwohnheims Steinweg 20.
Finanzen
Die Rechte und Pflichten des Netzwerkteams bezüglich der Finanzen regelt die Finanzordnung.
Trennen einzelner Nutzer
Trennt das Netzwerkteam einen Benutzer wegen Verstoßes gegen die gültige Netzwerkordnung, ist der Benutzer über die Gründe zu informieren. Es liegt im Ermessen des Netzwerkteams, den Nutzer wieder an das Netzwerk anzuschließen.
Ausschluss der Mitglieder vom Netzwerkteam
Bei Nichteinhaltung der Netzwerkteamordnung oder der Netzwerkordnung wird das entsprechende Mitglied vom Netzwerkteam ausgeschlossen. Die Entscheidung ist von einer 2/3 Mehrheit der nicht betroffenen Netzwerkteammitglieder zu treffen.
Veränderung der Netzwerkteamordnung
Eine Veränderung der Bestimmungen der Netzwerkteamordnung ist durch die Mehrheit der Benutzer des Wohnheims Steinweg 20 zu bestätigen bevor Sie gültig wird.
Rechenzentrum der Fachhochschule OOW/Ostfriesland
Jede Veränderung der Mitglieder im Netzwerkteam ist dem Rechenzentrum sofort mitzuteilen.
Studentenwerk Oldenburg
Das Studentenwerk Oldenburg ist Eigentümer der Komponenten des Wohnheimnetzes. Dem Ansprechpartner beim Studentenwerk Oldenburg ist ein Wechsel der Netzwerkteammitglieder mitzuteilen.
Projekte
Jedem Nutzer des Netzes können Projekte im Rahmen des Netzwerkes ermöglicht werden, wenn das Projekt von einem Professor / einer Professorin der FHOOW betreut und der Netzwerkbetrieb nicht über Gebühr beeinträchtigt wird. Die letztendliche Entscheidung obliegt dem Netzwerkteam des Studentenwohnheims Steinweg 20.