§1 Gültigkeit
Diese Ordnung gilt für alle Benutzer des Wohnheimnetzwerkes Steinweg 20.
§2 Anmeldegebühr
Wird ein Bewohner erstmals Benutzer des Netzwerkes, so hat er eine Anmeldegebühr von 10 Euro zu entrichten.
§3 Nutzungsbeitrag
Für die Bereitstellung des Netzwerkzugangs hat der Benutzer halbjährlich eine Gebühr von 20 Euro zu entrichten. Der Betrag ist am ersten Tag des Semesters fällig (01.03. des Jahres für das entsprechende Sommersemester bzw. 01.09. des Jahres für das entsprechende Wintersemester), spätestens jedoch am Tage der Schaffung des Zugangs.
§4 Freistellung von der Zahlung des Nutzungsbeitrages
Wird der Zugang weniger als 2 Monate vor Ende des Semesters geschaffen, so deckt der gezahlte Beitrag auch den Beitrag für das folgende Semester ab. Kann ein Benutzer dem Netzwerkteam glaubhaft machen, dass ein bestehender Zugang auch im folgenden Semester weniger als 2 aufeinander folgende Kalendermonate genutzt wird, so ist er von der Beitragspflicht für das folgende Semester befreit.
§5 Rückerstattung von Beiträgen
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge. Ausnahme; die Nutzung des Netzwerkes ist für einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten durch nicht vom Benutzer verschuldete Umstände nicht möglich, so wird auf Antrag der Semesterbeitrag rückerstattet.
§6 Änderung der Finanzordnung
Die Finanzordnung kann mit absoluter Mehrheit durch das Netzwerkteam geändert werden.
§7 Beginn der Gültigkeit
Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
§8 Art und Weise der Entrichtung des Nutzungsbeitrages
Die Art und Weise der Entrichtung des Nutzungsbeitrages wird vom Netzwerkteam festgelegt.